diese 12 Praxisfälle stellen wir Ihnen vor:
1 - Sie sind eine Erbengemeinschaft ? Wir bewerten Ihre Immobilie und stehen Ihnen als neutrale, aussenstehende Person beratend zur Verfügung.
2 - Ihr Nachlass - Sie wollen Ihren Nachlass gerecht aufteilen ? Keine leichte Aufgabe. Grundlage dafür kann eine marktgerechte Immobilienbewertung bilden.
3 - Ihr Hausverkauf - Sie wollen Ihr Haus erfolgreich verkaufen ? Der Verkehrswert und unsere neutrale Empfehlung bilden die Grundlage für Ihre Vermarktung.
4 - Ihre Ehescheidung - eine Ehescheidung ist schlimm genug. Man muss sich nicht um den Wert des Hauses bis aufs Messer streiten. Eine neutrale Bewertung kann die Lösung
dafür sein.
5 - Ihre Grundsteuer oder Erbschaftssteuer - zahlen Sie zu viel ? Wie bewertet das Finanzamt eine Immobilie ? Wir erklären es Ihnen. Eine Überprüfung lohnt
sich. Gerne besprechen wir es mit Ihnen und oder Ihrem Steuerberater.
6 - Ihr Hauskauf - Sie wollen ein Haus kaufen ? Wir können den Kaufpreis bewerten und Ihnen anhand Ihrer Angaben den Immobilienwert inklusiv Ihrer geplanten Modernisierungen
ermitteln.
7 - Ihr Trauerfall - nach der Trauer über einen verstorbenen Angehörigen. es kommt häufig zum Streit über die vererbte Immobilie. Mit einem neutralen Gutachten können Sie
den Streit in der Erben-gemeinschaft umgehen.
8 - Ein Pflegefall entsteht - die Immobilie ist zu bewerten. Vormundschaft, Pflegeschaft und Betreuung bringen hohe Kosten mit sich. Sie koennen nicht mehr in Ihrer
Immobilie bleiben. Eine Bewertung schafft Klarheit.
9 - Entnahme aus dem Betriebsvermögen - Überführung ins Privatvermögen ? Wir erstellen ein Vekehrswertgutachten zur Festlegung des Entnahmewerts fuer das Finanzamt.
10 - Sie haben keine Kinder - wollen aber zu Lebzeiten alles regeln. Wohnrecht - Wohnen ohne selbst Eigentümer zu sein. Nießbrauch - darüber hinaus aus der
Vermietung Einnahmen erzielen.
11 - Immobilien auf Erbbaugrundstücken sind zu bewerten ? Wir erstellen auch Verkehrswertgutachten für diesen speziellen Fall.
12 - Sie wollen die Miete erhöhen ? - Wir stellen Vergleichsmieten fest und erstellen Mietwertgutachten.
Finden Sie sich wieder ? Gerne sprechen wir mit Ihnen genau Ihren Fall durch. Der Anlass und die gebotene Situation ist immer speziell.
EHRET-WEBER & PARTNER,
Sachverständigenbüro
Inhaber Wolfgang Ehret-Weber
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert
für die Marktwertermittlung aller
Immobilienarten- DIN EN ISO/IEC 17024
Tullastr. 18, 77955 Ettenheim
Telefon: 07822 - 4069870
www.ehret-weber-sachverständigenbüro.de
info@ehret-weber.de
für regionale Gewerbe, Wohn- und
Sonderimmobilien sowie Land- und forstwirtschaftliche
Flächen, Hofstellen, bebaute und unbebaute Grundstücke im Innen- und Aussenbereich
gerichtsfeste Verkehrswertgutachten und Gutachterliche Stellungnahmen
bei Ehescheidung, Kauf, Verkauf, Erbengemeinschaften
inklusiv Rechten und Belastungen wie Erbbaurecht, Reallasten, Wohnrecht, Nießbrauch, Barrente,
Pflegeverpflichtungen.
sowie Feststellung von Vergleichsmieten und Mietwertgutachten
Kaufbegleitungen, steuerliche Wertermittlungen, Wohnflächen und Bruttogrundflächen Aufmass und
Grundrisserstellung